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private Krankenversicherung
In der Bundesrepublik Deutschland existieren zwei Arten von Krankenversicherungen: Die Gesetzliche Krankenversicherung, die abgekürzt wird mit GKV und die Private Krankenversicherung, die abgekürzt wird mit PKV.
Die grundsätzlichsten Unterschiede zwischen der Gesetzlichen Krankenversicherung und der Privaten Krankenversicherung sind dabei dass der Beitragssatz bei der Gesetzlichen Krankenversicherung nicht risikoabhängig oder einkommensabhänig ist, sondern von den einzelnen Krankenkassen auf der Basis der weitgehend von staatlicher Seite festgelegten Leistungen kalkuliert wurde. Die Gesetzliche Krankenversicherung beruht dabei auf dem Solidarprinzip, was bedeutet, dass das System eine Umverteilungskomponente beinhaltet, so dass die Bezieher von mittleren Einkommen zu Gunsten gering Entlohnter oder aber beitragsfreien Versicherter, wie zum Beispiel Familienmitgliedern belastet.
Wie auch die Gesetzliche Rentenversicherung ist die Gesetzliche Krankenversicherung nicht demographiegesichert. Das heißt mit fortschreitender Alterung der Bevölkerung , was zur Folge hat, dass es immer weniger Beitragszahler gibt, wird dies in absehbarer Zeit bei der Gesetzlichen Krankenversicherung zu immer höheren Beitragssätzen führen.
In der Privaten Krankenversicherung hingegen ist die Versicherungsprämie auf der Basis von individuell vereinbarten Leistungen zwischen dem Versicherungsnehmer und der Versicherung kalkuliert. Die Versicherungsprämie ist dabei risikobezogen und einkommensunabhängig,.
Die Leistungserbringung in der Privaten Krankenversicherung erfolgt dabei über das. Kostenerstattungsprinzip, wobei Patient und Arzt die Vertragspartner sind. Die Behandlung und die Medikation erfolgt dabei in Abstimmung zwischen Arzt und Patienten, wobei der Arzt nach einer Behandlung eine Rechnung auf Basis der GOÄ, der Gebührenordnung für Ärzte, direkt an den Patienten stellt und dieser die Rechnung auch bezahlt und somit in Vorlage tritt. Hat der Versicherte eine Selbstbeteiligung vereinbart, so erhält er dann nur den Differenzbetrag zwischen Vorleistung und Selbstbeteiligung von der Privaten Krankenversicherung erstattet.
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